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EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG FÜR MINDERJÄHRIGE (OPP)

Grundsätzlich werden in unserem Studio keine Piercings an Personen angebracht, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wenn Ihr also erst 14 oder 15 Jahre alt seid, ist die Anwesenheit BEIDER Erziehungsberechtigter erforderlich. Das schreibt der Gesetzgeber so vor, da Ihr selbst nicht rechtskräftig in die EVE einwilligen könnt.

Sollte ein Elternteil nicht mit zum Piercingtermin erscheinen können , habt Ihr hier die Möglichkeit, für diesen eine EVE zu downloaden. Diese muss dann von dem Elternteil mitgebracht werden, der Euch begleitet. Bitte unbedingt die Kopie des Personalausweises mitbringen.

Bei 16- und 17 jährigen reicht die Anwesenheit eines Elternteils.

BRUDER , SCHWESTER , TANTE etc. sind KEINE Erziehungsberechtigten und können somit nicht Rechtskräftig einwilligen!!!

 


INFORMATIONEN ZUR NACHBEHANDLUNG

Hier findest Du wichtige Informationen zum Umgang mit Deinem neuen Piercing und Tipps zur Wundpflege. Bitte beachte diese Regeln! Nur so kann sichergestellt werden, dass Deine Wunde schnell heilt und Du lange Freude an Deinem Köperschmuck hast.



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