Kontakt
Wir arbeiten primär auf Termin, um dir ausreichend Zeit für Fragen, Schmuckauswahl und Piercingprozess in entspannter Atmosphäre zu ermöglichen-es ist DEINE Wohlfühlzeit. Deinen Termin im Trust Dresden buchst du via WhatsApp 0162 4074516. Bitte beantworte die automatische Textnachricht möglichst ausführlich, damit wir die benötigte Zeit für dich präzise planen können.
Bautzner Straße 4
01099 Dresden
Terminanfrage bitte mit folgenden Infos:
- 1
Was soll gepierct werden?
- 2
Für welche Art von Schmuck interessierst du dich: silberfarbener Titan Standardstecker (günstigste Variante), vergoldetes Titan oder die kostenintensiveren Varianten Echtgold und Schmuck mit Edelsteinen?
- 3Bist du volljährig?
- 4Hast du bereits Erfahrung mit Piercings?
- 5
Bist du zeitlich flexibel?
- 6
Soll bei dir Schmuck gewechselt werden:Um welche Körperstelle handelt es sich, was suchst du für Schmuck und ist das Piercing bereits komplett verheilt?
Downloads
Grundsätzlich werden in unserem Studio keine Piercings an Personen angebracht, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wenn du zwischen 12 und 15 Jahre alt bist, ist die Anwesenheit BEIDER Erziehungsberechtigter erforderlich. Das schreibt der Gesetzgeber so vor, da du selbst nicht rechtskräftig in die EVE einwilligen kannst.
Sollte ein Elternteil nicht mit zum Piercingtermin erscheinen können, besteht die Möglichkeit, für diesen eine EVE zu downloaden.
https://www.trust-dresden.de/s/wp-content/uploads/2024/04/trust-dresden_kundenauftrag.pdf
Diese muss dann von dem Elternteil mitgebracht werden, der dich begleitet. Bitte unbedingt die Kopie des Personalausweises mitbringen. Es muss nachweisbar sein, dass es sich um die Erziehungsberechtigten handelt. Gegebenenfalls Geburtsurkunde, Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis dabei haben.
Bist du 16 oder 17 Jahre alt, reicht die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person und ebenfalls die Kopie des Ausweises.
BRUDER, SCHWESTER, TANTE, Großeltern etc. sind i.d.R. KEINE Erziehungsberechtigten und können somit nicht rechtskräftig einwilligen!